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   BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74   

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https://dejure.org/1979,385
BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74 (https://dejure.org/1979,385)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1979 - IV R 170/74 (https://dejure.org/1979,385)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - IV R 170/74 (https://dejure.org/1979,385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG in der vor dem 1. Januar 1977 geltenden Fassung, § 6 Abs. 1 und Nr. 4 und Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Stahlregalteil - Betrieblichen Zweckbestimmung - Bilanzstichtag - Bewertung von Wirtschaftsgütern - Nutzung eines Flugzeugs - Privatentnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Genormte Stahlregalteile zur Aufstellung von Stahlregalen als geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG; Entnahmewert bei privater Nutzung eines Flugzeugs, das zum Betriebsvermögen gehört

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 315
  • DB 1980, 620
  • BStBl II 1980, 176
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S

    Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Nach Auffassung des Gesetzgebers enthielten die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügten Sätze 2 und 3 des § 6 Abs. 2 EStG keine Änderung der bis dahin geltenden Rechtslage, sondern lediglich eine Klarstellung, daß die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nur im Rahmen der durch das Grundsatzurteil des BFH vom 16. Dezember 1958 I 286/56 S (BFHE 68, 198, BStBl III 1959, 77) entwickelten Grundsätze in Anspruch genommen werden könne.

    Wende man die Beurteilungskriterien des BFH-Urteils I 286/56 S und ihre klarstellende Konkretisierung in § 6 Abs. 2 EStG i. d. F. des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung auf den Streitfall an, so ergebe sich folgendes:.

    Das grundlegende, auch vom FG zur Stützung seiner Auffassung zitierte BFH-Urteil I 286/56 S, das den von der Umsatzsteuer entlehnten Begriff der Sachgesamtheit zugunsten des Begriffes des einheitlichen Ganzen fallenließ und in den Vordergrund der Prüfung die Frage stellte, welches das Wirtschaftsgut ist, das das Erfordernis einer selbständigen Nutzungsfähigkeit erfüllt, enthält dazu folgende, dem Senat als wesentlich erscheinende Grundsätze:.

    So heißt es z.B. im BFH-Urteil vom 21. Juli 1966 IV 289/65 (BFHE 87, 180, BStBl III 1967, 59) in Fortführung der Grundsätze des Urteils I 286/56 S: "Ein Wirtschaftsgut ist nach der Rechtsprechung einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nur zusammen mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil es sich darstellt, genutzt werden kann.

    Denn der Senat ist der Auffassung, daß als Wirtschaftsgut, das einer selbständigen Nutzung fähig ist, sowohl nach der Auslegung des Begriffes der selbständigen Nutzungsfähigkeit, die sich aus dem Urteil I 286/56 S und der daran anknüpfenden Rechtsprechung des BFH ergibt, als auch nach der neuen Fassung des § 6 Abs. 2 EStG, als auch nach den angeführten Urteilen des I. und VIII. Senats nur die einzelnen in den verschiedenen Betriebsräumen der Klägerin zusammengefügten und aufgestellten Regale in Betracht kommen.

    Ist aber das Merkmal der selbständigen Nutzungsfähigkeit des einzelnen Regals zu bejahen, dann ist es auch nach dem BFH-Urteil I 286/56 S und nach der Neufassung des § 6 Abs. 2 EStG unschädlich, wenn die Regale technisch - d.h. hinsichtlich der Bauelemente - aufeinander abgestimmt sind.

    Die vom FG dann hervorgehobene und als entscheidend angesehene Möglichkeit der Zerlegung der einzelnen Regale nimmt ihnen aber auch nach dem BFH-Urteil I 286/56 S nicht das Merkmal eines Wirtschaftsgutes, das i. S. des § 6 Abs. 2 EStG einer selbständigen Nutzung fähig ist.

  • BFH, 28.03.1973 - I R 105/71

    Straßenleuchte als selbständig nutzungsfähiges geringwertiges Anlagegut i. S. des

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Das von der Klägerin als Beispiel für die Milderung der Rechtsprechung zum geringwertigen Wirtschaftsgut angeführte BFH-Urteil vom 28. März 1973 I R 105/71 (BFHE 109, 323, BStBl II 1974, 2) gebe für den vorliegenden Fall nichts her.

    Der Gesetzgeber habe damit deutlich gemacht, daß die in den Urteilen des BFH I R 105/71, und vom 18. November 1975 VIII R 9/73, (BFHE 117, 243, BStBl II 1976, 214) angestellten Erwägungen über eine Ausdehnung der Bewertungsfreiheit für die Anwendung des geltenden Rechtes keine Bedeutung haben sollten.

    An diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung bis zum Urteil des I. Senats I R 105/71 im wesentlichen festgehalten.

    Durch das BFH-Urteil I R 105/71 hat der I. Senat den Begriff der selbständigen Nutzungsfähigkeit erweiternd ausgelegt.

  • BFH, 20.11.1970 - VI R 288/68

    Einzelbauteile für Stahlregale - Einheitliches Ganzes - Anschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Aufgrund der Feststellungen einer Betriebsprüfung erkannte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Bewertungsfreiheit der Regale nicht an, weil er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 1970 VI R 288/68 (BFHE 100, 553, BStBl II 1971, 155) nicht auf den Anschaffungspreis der einzelnen Regale, sondern auf die Gesamtanschaffungskosten der in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Regalteile desselben Systems abstellte.

    Die im BFH-Urteil VI R 288/68 zur Stützung der gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidungen des BFH beträfen andersgelagerte Sachverhalte.

    Eine einheitliche Zweckbestimmung mehrerer Wirtschaftsgüter genügt nicht um eine solche Einheit anzunehmen." Von diesen Grundsätzen weicht das zwei Stahlregale betreffende BFH-Urteil VI R 288/68, auf das sich die Vorentscheidung beruft, nur scheinbar ab, indem es - im Rahmen der Investitionszulage nach § 19 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1964 - die angeschafften Stahlregalteile als ein einheitliches Ganzes beurteilt.

  • BFH, 09.12.1977 - III R 94/76

    Spinnkannen einer Weberei als geringwertige Wirtschaftsgüter, EStG, BerlinFG

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Im übrigen ist das Urteil insofern überholt, als die Zuständigkeit des VI. Senats für Investitionszulagen auf den III. Senat übergegangen ist und dieser Senat die selbständige Nutzungsfähigkeit offenbar nach anderen Kriterien beurteilt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1977 III R 94/76, BFHE 124, 182, BStBl II 1978, 322).

    Diese erweiterte Gesetzesfassung gilt aber erst ab 1. Januar 1977 (vgl. Art. 102 Abs. 1 EGAO 1977, so auch BFH-Urteil III R 94/76).

  • BFH, 18.11.1975 - VIII R 9/73

    Zur Frage der selbständigen Bewertung und Nutzung im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Der Gesetzgeber habe damit deutlich gemacht, daß die in den Urteilen des BFH I R 105/71, und vom 18. November 1975 VIII R 9/73, (BFHE 117, 243, BStBl II 1976, 214) angestellten Erwägungen über eine Ausdehnung der Bewertungsfreiheit für die Anwendung des geltenden Rechtes keine Bedeutung haben sollten.

    Dieser Auffassung hat sich der VIII. Senat des BFH im Urteil vom 18. November 1975 VIII R 9/73 (BFHE 117, 243, BStBl II 1976, 214) angeschlossen.

  • BFH, 19.12.1977 - VI R 198/76

    Nutzung eines privaten Telefons - Berufliche Nutzung - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Als anzusetzender Teilwert kommt danach nur der Betrag in Betracht, der sich bei Aufteilung der jährlichen Gesamtaufwendungen für das Flugzeug in einem betrieblichen und einen privaten Anteil ergibt, wobei Teilungsmaßstab die betrieblich und privat zurückgelegten Flugstunden bzw. Flugminuten sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 9. November 1962 IV 224/59 in Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 535, und vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287 zur Frage der Maßgeblichkeit der Gesamtaufwendungen bei der Aufteilung der betrieblichen und privaten Kosten bei einem Pkw).
  • BFH, 10.01.1963 - IV 214/58 S

    Wertfestsetzung bei der Entnahme von Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Auch der Hinweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 10. Januar 1963 IV 214/58 S (BFHE 76, 713, BStBl III 1963, 261), in dem ausgeführt ist, daß der Entnahmebewertung im allgemeinen die Vorstellung einer Veräußerung des betreffenden Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen an das Privatvermögen zugrunde liegt, geht schon deshalb fehl, weil diese Vorstellung einer Veräußerung nicht ohne weiteres auf eine bloße Nutzungsentnahme übertragbar ist.
  • BFH, 09.10.1953 - IV 536/52 U

    Benutzung eines zum Betriebsvermögen gehörender Personenkraftwagen auch zu

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Als anzusetzender Teilwert kommt danach nur der Betrag in Betracht, der sich bei Aufteilung der jährlichen Gesamtaufwendungen für das Flugzeug in einem betrieblichen und einen privaten Anteil ergibt, wobei Teilungsmaßstab die betrieblich und privat zurückgelegten Flugstunden bzw. Flugminuten sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 9. November 1962 IV 224/59 in Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 535, und vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287 zur Frage der Maßgeblichkeit der Gesamtaufwendungen bei der Aufteilung der betrieblichen und privaten Kosten bei einem Pkw).
  • BFH, 09.11.1962 - IV 224/59
    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    Als anzusetzender Teilwert kommt danach nur der Betrag in Betracht, der sich bei Aufteilung der jährlichen Gesamtaufwendungen für das Flugzeug in einem betrieblichen und einen privaten Anteil ergibt, wobei Teilungsmaßstab die betrieblich und privat zurückgelegten Flugstunden bzw. Flugminuten sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 9. November 1962 IV 224/59 in Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 535, und vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287 zur Frage der Maßgeblichkeit der Gesamtaufwendungen bei der Aufteilung der betrieblichen und privaten Kosten bei einem Pkw).
  • BFH, 21.07.1966 - IV 289/65

    Anpruch eines Unternehmers Berlin ( West) auf Gewährung einer Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74
    So heißt es z.B. im BFH-Urteil vom 21. Juli 1966 IV 289/65 (BFHE 87, 180, BStBl III 1967, 59) in Fortführung der Grundsätze des Urteils I 286/56 S: "Ein Wirtschaftsgut ist nach der Rechtsprechung einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nur zusammen mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil es sich darstellt, genutzt werden kann.
  • BFH, 19.11.1953 - IV 360/53 U

    Abscheibung von Aufwendungen für Ausbauten und Umbauten an einem gemieteten

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Damit übereinstimmend wird bei der betriebsfremden Nutzung von Betriebsvermögen nicht der Wert der Nutzung, sondern der durch sie verursachte Aufwand als entnommen angesehen (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337, m.w.N.; vom 14. Oktober 1954 IV 352/53 U, BFHE 59, 383, BStBl III 1954, 358; vom 9. November 1962 IV 224/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 535; vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176; vom 24. März 1983 IV R 123/80, BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 213/85

    Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 13. Mai 1959 IV 131/58 U, BFHE 69, 22, BStBl III 1959, 269; vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754; vom 17. Januar 1974 IV R 93/70, BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240; vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40; vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, § 4 Anm. 59, Stichwort: "Nutzung" a) bb); Bordewin in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 4-5 Rdnr. 239d; Nieland in Littmann/Bitz/Meincke, Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Rdnr. 199 ff.; Birkholz in Lademann/Söffing/Brockhoff, Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Rdnr. 122; Biergans, Einkommensteuer und Steuerbilanz, 4. Aufl., S. 494), der sich der erkennende Senat anschließt.

    b) Die Rechtsprechung hat die bezüglich der Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke durch den Ansatz der tatsächlichen Selbstkosten geschlossen (vgl. BFH in BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287; in BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C. I. 1. b. bb m. w. N.).

  • BFH, 18.02.1992 - VIII R 9/87

    Bewertung von Nutzungsentnahmen unter Einbeziehung der Finanzierungskosten für

    Unter tatsächlichen Selbstkosten, die den Maßstab für die Aufteilung der betrieblichen und privaten Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts (z. B. Kfz, Flugzeug) bilden, versteht die Rechtsprechung des BFH seit jeher die Gesamtkosten (Gesamtaufwendungen), die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, 324, BStBl II 1980, 176, 180).

    Dabei ist der BFH aber nie vom Marktwert, sondern immer von den tatsächlichen Selbstkosten ausgegangen (vgl. bereits Urteile in BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337, ferner in BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).

    Das FG ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß als anzusetzender Entnahmewert im Streitfall der Betrag in Betracht kommt, der sich bei Aufteilung der jährlichen Gesamtaufwendungen, zu denen auch die streitigen Zinsen - 1977 88.540,00 DM, 1978 97.009,82 DM, 1979 85.937,79 DM - für das Anschaffungsdarlehen des Flugzeugs gehören, für das Flugzeug in einen betrieblichen und privaten Anteil ergibt, wobei Teilungsmaßstab die betrieblich und privat zurückgelegten Flugstunden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).

  • BFH, 11.09.2007 - III B 70/06

    InvZul; GWG

    Das FG-Urteil weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 196, 429, BStBl II 2002, 100 und vom 26. Juli 1979 IV R 170/74 (BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176) ab, so dass eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten sei (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    Das FG-Urteil weicht nicht, wie der Kläger meint, von den BFH-Urteilen in BFHE 196, 429, BStBl II 2002, 100 und in BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176 ab.

    Die Einspruchsentscheidung und das verweisende FG-Urteil weichen auch nicht vom BFH-Urteil in BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176 ab; die dort zu beurteilenden einzelnen genormten Stahlregalteile waren als Bauelemente unstreitig keiner selbständigen Nutzung fähig.

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Von diesen Grundsätzen im Hinblick auf die Unterscheidung deklaratorischer und konstitutiver Gesetzesänderungen ist auch der BFH in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteile vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176, 180; vom 2. Dezember 1982 IV R 72/79, BFHE 137, 323, BStBl II 1983, 215, 218; vom 1. August 1985 V R 84/78, BFH/NV 1987, 331; vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811; vom 22. Juli 1986 VIII R 93/85, BFHE 147, 346, BStBl II 1986, 845; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488, 491; vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94, BFHE 176, 107, BStBl II 1995, 511).
  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Dabei ist der Teilwert nach der mit der privaten Nutzung verbundenen Wertabgabe des Betriebs, d. h. mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bemessen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

    Der Teilwert ist nach der mit der privaten Nutzung verbundenen Wertabgabe, d.h. mit den tatsächlichen Selbstkosten, zu denen neben den sonstigen Grundstücksaufwendungen auch die AfA rechnen, zu bemessen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1979 IV R 70/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 152/74

    Zur Selbstverbrauchsteuerpflicht bei zusammensetzbaren Regalen. Bestimmung der

    Regale, die aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt werden und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung in der Regel auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt werden sollen, sind einer selbständigen Bewertung und Nutzung fähige Wirtschaftsgüter (Anschluß an BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).

    Der erkennende Senat tritt insoweit dem Urteil des IV. Senats vom 26. Juli 1979 IV R 170/74 (BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176) bei und nimmt auf die Gründe dieses zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils Bezug.

  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Die tatsächlichen Selbstkosten bestehen aus den Gesamtaufwendungen (Gesamtkosten) für das Wirtschaftsgut; dies sind die beweglichen (variablen) und die festen (fixen) Kosten einschließlich der Absetzungen für Abnutzung, die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet (BFH-Urteile vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BStBl II 1980, 176, 180; vom 26. Januar 1994 X R 1/92, BStBl II 1994, 353).
  • FG Thüringen, 10.06.1998 - I 408/97

    Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Investitionszulagengesetz (InvZulG);

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  • BFH, 01.07.1981 - I R 148/78

    Einheitlich gestaltete Fässer und Kisten sind einer selbständigen Nutzung i. S.

  • BFH, 01.08.1985 - V R 84/78

    Selbstverbrauch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes - Selbständige

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 161/77

    Kanaldiele - Selbständige Nutzung - Vermietung - Bauunternehmen

  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 196/98

    Durch Privatfahrt verursachte Unfallkosten als Betriebsausgaben

  • BFH, 10.07.1986 - IV R 245/84

    Absetzung für Abnutzung (AfA) bei bestimmten Wirtschaftsgütern

  • BFH, 07.02.1985 - IV R 183/82

    Bewertung einer losen Verbindungseinheit als Wirtschaftsgut im

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 86/97

    Prognose zur Überschusserzielung bei Vermietung eines Ferienbungalows

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